valid as of 01.01.2007
1. General
1.1 SIGAB GmbH (hereinafter called the Seller) sells and delivers only as per below sales and delivery terms. Any other terms and conditions, specially those of customers are not valid. All declarations, sales and delivery conditions, agreements and amendments are valid only if effected in writing, duly signed by both parties.
1.2 The sales and delivery terms are valid for all contracts between the Seller and her customers, no matter if a private party or company. In contracts between the Seller and private customers special terms and conditions are applicable. In this case please see all relevant information as per the Germany "Fernabsatzvertrag" - the German online sales law applicable for any such transactions.
1.3 The Seller may change a product construction, design and format. The Seller is not responsible for any print errors. 2. Orders
All offers of the Seller are non-binding. By sending an online order to the Seller, you are firmly effecting an order which shall be accepted by the Seller through E-Mail / facsimile. When information is missing, the order is effected by delivery of the ordered products through the Seller.
3. Delivery
The Seller reserves the right to make technical and price changes, in effect before final contract conclusion and communicated to the customer before the contract becomes valid. The Seller has the right for partial deliveries, provided that the buyer can use partial shipments individually.
4. Delivery delays
Ordered products which are in stock shall be made ready for immediate delivery. Ordered products which are not standard stock items shall be delivered within 2 weeks. Should products be delivered by third party suppliers with more than 2 weeks delivery delay, the customer shall be informed accordingly.
5. Guarantee and Complaints
5.1
Complaints must be communicated to the Seller immediately, latest one week after receipt in writing. If this does not happen, all complaints and demands against the Seller are non applicable. The timely sending of the written complaint is sufDie rechtzeitige Absendung der
schriftlichen Mängelanzeige ist ausreichend.
5.2 Aus
Garantieversprechen von Herstellern können gegenüber der Verkäuferin
keine selbständigen Verpflichtungen hergeleitet werden. Die
gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers bleiben davon unberührt.
5.3
Die Gewährleistungsfrist beträgt ? soweit nicht für einzelne Produkte
längere Gewährleistungsfristen mit dem Käufer vereinbart werden ? 2
Jahre ab Übergabe der Ware bei Neuwaren und 1 Jahr ab Übergabe der Ware
bei gebrauchten Waren. Gegenüber Kaufleuten beträgt die
Gewährleistungsfrist für gebrauchte und neue Waren 1 Jahr ab Übergabe
der Ware.
Ist die Ware mangelhaft, so kann der Käufer nach
seiner Wahl Nacherfüllung in Form der Beseitigung des Mangels oder die
Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen, vom Vertrag zurücktreten
oder den Kaufpreis mindern. Schadensersatz kann der Käufer nur
verlangen, wenn die Verkäuferin den Mangel zu vertreten hat. Die
Verkäuferin ist berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese
für sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
Die Gewährleistung ist unter folgenden Umständen ausgeschlossen:
Bei
Waren, die von fremder Seite verändert, bearbeitet oder Mängel ohne
Zustimmung der Verkäuferin beseitigt wurden, es sei denn, der Käufer
weist nach, dass der Mangel nicht ursächlich auf die Veränderung,
Bearbeitung oder den Mangel zurückzuführen ist. Wenn
der Einbau von Waren außerhalb einer autorisierten Fachwerkstatt
vorgenommen wird, es sei denn, der Käufer weist nach, dass der Mangel
nicht ursächlich auf den Einbau zurückzuführen ist.
6. Haftung
Unsere
Haftung ? gleich aus welchem Rechtsgrund ? ist beschränkt auf Schäden,
die wir oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig
oder bei der Verletzung von für die Erfüllung des Vertragszweckes
wesentlichen Pflichten leicht fahrlässig herbeigeführt haben. In Fällen
leichter Fahrlässigkeit ist unsere Haftung der Höhe nach beschränkt auf
die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei
Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung
vorhersehbar waren.
7. Sorgfaltspflicht
Der
Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Änderungen und Umrüstungen
an seinem Fahrzeug, wenn es am öffentlichen Verkehr teilnimmt, nach den
gesetzlichen Bestimmungen in seine Kfz-Papiere (Fahrzeugbrief und
Fahrzeugschein) eingetragen werden. Der Käufer muss das Fahrzeug
erforderlichenfalls bei dem Technischen Überwachungsverein (TÜV)
vorführen. Die Verantwortung für die TÜV-Eintragung von umgebauten
Fahrzeugen oder deren Teilen liegt beim Käufer.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1
Die Verkäuferin behält sich das Eigentum an den von ihr verkauften
Waren sowie an allen eingebauten Zubehör- und Ersatzteilen bis zur
vollständigen Bezahlung der ihr aufgrund des Vertrages zustehenden
Forderungen vor. Ist der Käufer Kaufmann, und bezieht er die Ware im
Rahmen des Betriebes seines Handelsgewerbes, so dient der
Eigentumsvorbehalt der Sicherung aller Forderungen, die der Verkäuferin
gegen den Käufer aus den Geschäftsbeziehungen mit ihm zustehen.
8.2
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei
Zahlungsverzug, ist die Verkäuferin berechtigt vom Vertrag
zurückzutreten und die Herausgabe der unter ihrem Eigentumsvorbehalt
stehenden Waren zu verlangen. Der Käufer kann im Rahmen eines
ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes die Ware weiterveräußern. Die
Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware tritt der Käufer
bereits jetzt mit allen Nebenrechten an die Verkäuferin ab. Der Käufer
ist, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen der Verkäuferin
gegenüber ordnungsgemäß nachkommt, ermächtigt, diese Forderungen für
Rechnung der Verkäuferin einzuziehen. Wird die Einziehungsermächtigung
widerrufen, ist der Käufer verpflichtet, der Verkäuferin alle zum
Einzug erforderlichen Angaben zu machen und Unterlagen zu übergeben.
8.3
Ist der Käufer Kaufmann, und hat er die Vorbehaltsware von der
Verkäuferin im Rahmen seines Betriebes seines Handelsgewerbes bezogen,
so sind die Verkäuferin und ihre Bevollmächtigten berechtigt, die
Geschäftsräume ihres Kunden zu betreten, seine Unterlagen zur
Feststellung der an die Verkäuferin abgetretenen Forderungen einzusehen
und die zur Geltendmachung der an sie abgetretenen Forderungen
notwendigen Unterlagen seinen Geschäftspapieren zu entnehmen bzw.
Kopien davon zu fertigen.
8.4 Wird die Vorbehaltsware
zusammen mit anderen Waren, die der Verkäuferin nicht gehören,
weiterverkauft oder zusammen mit Leistungen in Rechnung gestellt, so
gilt die Forderung des Käufers gegen seine Abnehmer nur in Höhe des
Einzelbetrages bzw. der Einzelbeträge inkl. Mehrwertsteuer als an die
Verkäuferin abgetreten, den bzw. die der Käufer seinem Abnehmer in
Rechnung gestellt hat. Unterscheidet der Käufer bei der
Rechnungsstellung an seinen Abnehmer nicht zwischen der Vorbehaltsware
der Verkäuferin, anderen Waren und/oder im Zusammenhang damit
erbrachten Leistungen, berechnet er seinem Abnehmer also nur einen
Gesamtpreis, so gilt die gesamte Forderung gegen seinen Abnehmer als an
die Verkäuferin abgetreten. Der Käufer tritt bereits jetzt alle
Ersatzansprüche an die Verkäuferin ab, die er bei einem eventuellen
Untergang oder der Beschädigung der Vorbehaltsware gegen Dritte
erwirbt. Die Ersatzansprüche dienen der Sicherung der Verkäuferin. Für
sie gelten die Vorschriften dieses Abschnittes entsprechend.
8.5
Übersteigt der Wert aller bestehenden Sicherheiten die Forderungen der
Verkäuferin gegen den Käufer nachhaltig um mehr als 20 %, so ist die
Verkäuferin auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von
Sicherheiten nach ihrer Wahl verpflichtet. Jede Verpfändung oder
Sicherheitsübereignung dieser Waren zugunsten Dritter ist ohne die
Zustimmung der Verkäuferin unzulässig. Bei Pfändung der Vorbehaltsware
durch Dritte hat der Käufer dies der Verkäuferin unverzüglich
anzuzeigen.
9. Preise und Zahlungsbedingungen
Der
Versand erfolgt ausschließlich gegen Nachnahme oder Vorkasse. Die
Preise der Verkäuferin verstehen sich als Endpreise inklusive
Mehrwertsteuer, ausschließlich Versandkosten, Zoll, Verpackungskosten
und Versicherung. Fallen Versandkosten an, weil der Kunde eine
Versendung der Ware erwünscht, so hat er die Versandkosten zu tragen.
Endverbraucher zahlen keine Versandkosten ab einem Bestellwert von ?
1.000,-- innerhalb Deutschlands. Dies gilt nicht für eventuell
anfallende Zusatzleistungen, wie Lang-, Sperrgut- sowie Nachnahme- und
Zustellgebühren. Im Falle eines Widerrufes durch den Kunden, hat dieser
auch die Rücksendungskosten zu tragen. Des Weiteren fällt eine
Wiedereinlagerungsgebühr von pauschal ? 30,00 pro Artikel an. Diese
Wiedereinlagerungsgebühr ist im Voraus an die Verkäuferin zu
entrichten. Die Höhe der Versandkosten wird in unserem
Online-Bestellformular automatisch berechnet. Die Zahlung hat in bar
oder per Überweisung zu erfolgen. Zahlungen sind ? außer bei
Finanzierung des Kaufpreises ? vor Auslieferung des Kaufgegenstandes zu
leisten. Die Aufrechnung mit bestrittenen und nicht rechtskräftigen
Gegenansprüchen ist ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug werden
unbeachtet weitergehender Rechte Verzugszinsen in der tatsächlich
entstandenen Höhe, mindestens aber mit 5% p.a. über dem jeweiligen
Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Dem Käufer bleibt
der Nachweis einer niedrigeren, der Verkäuferin einer höheren
vorbehalten.
10. Gerichtsstand und Rechtswahl
10.1
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Verträgen
zwischen der Verkäuferin und Kaufleuten sowie zwischen der Verkäuferin
und Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort
nicht im Geltungsbereich der deutschen Zivilprozessordnung haben, ist
Gerichtsstand der Sitz der Verkäuferin.
10.2 Die
Rechtsbeziehungen zwischen der Verkäuferin und dem Käufer im
Zusammenhang mit diesem Vertrag unterstehen dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über
den internationalen Warenkauf (CISG).
|